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Ratgeber Trockenbau07. Oktober 202616 Min. Lesezeit

Wohnung kernsanieren in Hamburg: Ablauf, Reihenfolge der Gewerke und Kostenfaktoren

Wie läuft die Kernsanierung einer Wohnung ab? Die Reihenfolge der Gewerke vom Rückbau bis zur Endmontage, Regeln in Hamburg, Kostenfaktoren und eine Checkliste vor dem Einzug.

Fertig ausgebauter heller Wohnraum unter dem Dach in Hamburg-Poppenbüttel mit weißen Dachschrägen, Einbauspots, einer Stütze in der Raummitte, Fenstertür, Heizkörper und hellem Boden in Holzoptik

Von Dr. Navid Naeimi, Geschäftsführer der Nordstern Bauunternehmen Hamburg GmbH

Kurzantwort: Bei einer Kernsanierung wird eine Wohnung bis auf die tragende Substanz zurückgebaut und technisch komplett erneuert: Leitungen, Bad, Wände, Böden und Oberflächen. Die Reihenfolge ist fast immer gleich: erst Rückbau, dann Rohinstallation von Elektro, Sanitär und Heizung, danach Trockenbau, Estrich und Putz, Fliesen, Spachtel- und Malerarbeiten, Bodenbeläge und zuletzt die Endmontage. Was eine Kernsanierung kostet, hängt vor allem vom Zustand der Wohnung, vom Umfang der Haustechnik und vom Bad ab. Ein seriöser Preis pro Quadratmeter lässt sich erst nach einer Besichtigung nennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kernsanierung heißt: alles raus bis auf Rohbau und tragende Teile, dann Haustechnik und Ausbau neu.

  • Die Gewerke bauen aufeinander auf. Wer die Reihenfolge durcheinanderbringt, reißt später fertige Flächen wieder auf.

  • In Hamburger Eigentumswohnungen sind oft Teile betroffen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, zum Beispiel Steigleitungen oder tragende Wände. Dann braucht es die Eigentümergemeinschaft.

  • Arbeiten an tragenden Wänden sind in typischen Mehrfamilienhäusern in der Regel nicht verfahrensfrei. Ein Statiker gehört dann dazu.

  • Laute Arbeiten sind in Wohngebieten werktags von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen tabu.

  • Kosten pro Quadratmeter aus dem Internet sind nur grobe Richtwerte. Entscheidend sind Bestand, Technik, Bad und Ausstattung.

Was gehört zu einer Kernsanierung der Wohnung?

Bei einer Renovierung frischen Sie Oberflächen auf: Wände streichen, Boden tauschen, vielleicht ein neues Waschbecken. Eine Kernsanierung geht tiefer. Die Wohnung wird entkernt, also bis auf Rohdecke, Außenwände und tragende Innenwände zurückgebaut. Danach wird sie neu aufgebaut, mit neuer Elektrik, neuen Leitungen für Wasser und Abwasser, oft einer neuen Raumaufteilung, neuem Bad, neuen Böden und neuen Oberflächen.

Typische Anlässe sind der Kauf einer älteren Wohnung, ein Mieterwechsel nach vielen Jahren oder eine Wohnung, deren Elektrik und Leitungen noch aus der Bauzeit stammen. Wer eine Wohnung vor dem Einzug renovieren will, sollte deshalb früh klären, ob Oberflächen reichen oder ob die Technik ohnehin neu muss. Neue Fliesen auf alten Leitungen sind Geld, das man zweimal ausgibt.

Wie wir solche Vorhaben angehen, beschreiben wir auf unserer Seite zur Sanierung in Hamburg. Für kleinere Arbeiten ohne Eingriff in die Technik ist die Renovierung der passende Rahmen.

Vor dem ersten Hammerschlag: Bestandsaufnahme und Planung

Am Anfang steht ein Termin in der Wohnung. Dabei schauen wir uns an, was erhalten bleibt und was raus muss: Zustand von Wänden, Decken und Estrich, Alter der Elektrik, Lage der Steigleitungen, Fenster, Heizung und das Bad. Daraus entsteht ein Leistungsverzeichnis, das jedes Gewerk mit Menge und Ausführung beschreibt. Erst damit lassen sich Angebote vergleichen.

Drei Fragen sollten vor dem Start geklärt sein:

  1. Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum? Das steht in der Teilungserklärung. Dazu gleich mehr im Abschnitt zu Hamburg.

  2. Gibt es Schadstoffe? In älteren Gebäuden können Asbest oder andere Gefahrstoffe zum Beispiel in Klebern, Spachtelmassen oder alten Bodenbelägen enthalten sein. Ob das so ist, zeigt erst eine Untersuchung. Wer die Arbeiten beauftragt, muss der ausführenden Firma nach § 5a Gefahrstoffverordnung vorliegende Informationen zu Gefahrstoffen und das Baujahr des Gebäudes mitteilen. Das gilt auch für private Auftraggeber.

  3. Ändert sich der Grundriss? Neue Wände aus Trockenbau sind meist unkompliziert. Sobald eine tragende Wand geöffnet werden soll, wird es ein Fall für den Statiker.

Ablauf und Reihenfolge der Gewerke bei der Kernsanierung

Die Reihenfolge ergibt sich aus einer einfachen Regel: Was später verdeckt wird, kommt zuerst. Leitungen liegen in Wänden und Böden, also müssen sie fertig und geprüft sein, bevor Wände geschlossen und Estrich gegossen wird.

  1. Entkernung und Demontage: Böden, Fliesen, alte Leitungen, Sanitärobjekte, nichttragende Wände raus

  2. Rohinstallation Elektro, Sanitär, Heizung: neue Leitungen, Dosen, Rohre und Anschlüsse in Wand und Boden

  3. Trockenbau, Wände und Decken: Ständerwände, Vorsatzschalen, abgehängte Decken, Dämmung

  4. Estrich und Putz: Untergrund für Böden, Putz auf Massivwänden

  5. Fliesen: Abdichtung und Fliesen in Bad, Küche und WC

  6. Spachtel und Maler: Fugen und Flächen spachteln, schleifen, grundieren, streichen

  7. Bodenbeläge: Parkett, Vinyl, Laminat oder Teppich

  8. Endmontage: Schalter, Steckdosen, Leuchten, Sanitärobjekte, Türen, Leisten

1. Entkernung und Demontage

Zuerst wird die Baustelle eingerichtet: Treppenhaus und Aufzug schützen, Wege zum Container festlegen, Böden in Bereichen abdecken, die bleiben. Dann geht der Rückbau los. Alte Bodenbeläge, Fliesen, Sanitärobjekte, Heizkörper und Leitungen werden ausgebaut, nichttragende Wände abgebrochen. Der Bauschutt wird getrennt und entsorgt.

Raum mit teilweise herausgerissenem Parkett, darunter schwarze Unterlage, hinten ein Fenster mit Heizkörper und ein blauer Sack

Rückbau des alten Parketts vor dem neuen Bodenaufbau. Foto: Nordstern Bauunternehmen

Zwei Handwerker entfernen in einem Badezimmer die alten Wand- und Bodenfliesen, auf dem Boden liegen abgeschlagene Fliesen

Fliesenabbruch im Bad: Wand- und Bodenfliesen kommen vollständig herunter. Foto: Nordstern Bauunternehmen

Nach dem Rückbau sieht man, was wirklich in der Wohnung steckt. Hier tauchen die Überraschungen auf: feuchte Stellen, morsche Balken, alte Leitungen an unerwarteten Stellen. Planen Sie dafür Zeit und ein Budgetpolster ein.

2. Rohinstallation: Elektro, Sanitär und Heizung

Jetzt werden die neuen Leitungen verlegt. Das ist der Schritt, der später niemand mehr sieht und der am meisten über die Qualität der Sanierung entscheidet.

Elektrik erneuern im Altbau: In vielen älteren Wohnungen liegen noch Leitungen aus der Bauzeit, oft ohne eigenen Schutzleiter, mit wenigen Stromkreisen und ohne Fehlerstrom-Schutzschalter (FI). Bei einer Kernsanierung wird die Installation in der Regel komplett neu geplant: Stromkreise, Steckdosen, Licht, Netzwerk und der Unterverteiler. Wichtig ist eine Regel aus der Niederspannungsanschlussverordnung: Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nach § 13 NAV nur vom Netzbetreiber oder von einem Installationsunternehmen durchgeführt werden, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Bei Nordstern übernimmt das unser eigenes Elektroteam unter der Leitung unseres Elektromeisters: Es plant und verlegt die neue Installation, prüft sie und meldet sie, wo erforderlich, beim Netzbetreiber an. Sie haben also für die Elektrik keinen zusätzlichen Betrieb, den Sie selbst koordinieren müssen. Mehr dazu auf unserer Seite zu Elektroarbeiten.

Sanitär und Heizung: Neue Wasser- und Abwasserleitungen, Anschlüsse für Bad und Küche, eventuell neue Heizkörperanschlüsse. Diese Arbeiten übernehmen unsere eigenen Fachkräfte für Sanitär und Heizung, abgestimmt im selben Zeitplan wie Elektro und Trockenbau. In Eigentumswohnungen ist entscheidend, wo die eigene Leitung endet und die gemeinsame Steigleitung beginnt.

Wer im Zuge der Sanierung die Heizung erneuert, muss die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes beachten (GModG, bis Ende Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Die neuen Regeln gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere Stufen folgen. Welche Anforderungen im Einzelfall greifen, klären wir mit Ihnen bei der Planung. Bei Förderfragen oder rechtlichen Sonderfällen ist zusätzlich ein Energieberater sinnvoll.

3. Trockenbau: Wände und Decken

Sind die Leitungen verlegt und geprüft, werden neue Wände gestellt und Decken abgehängt. Im Trockenbau entsteht ein Metallständerwerk, das gedämmt und mit Gipsplatten beplankt wird. Wir arbeiten dabei unter anderem mit Knauf-Systemen. Installationen laufen im Hohlraum der Wand, Vorsatzschalen nehmen Leitungen vor Massivwänden auf.

Das Foto unten zeigt genau diesen Stand aus einem Dachgeschoss in Hamburg-Poppenbüttel, das wir zur Wohnung ausgebaut haben: Ständerwerk für die neuen Wände, Metallprofile unter den Dachbalken für die spätere Decke, Dämmung und Dampfbremse an den Schrägen. Danach wird beplankt.

Dachgeschoss in Hamburg-Poppenbüttel im Ausbau: Metallständerwerk für neue Wände, Metallprofile unter den Dachbalken, Dämmung und Dampfbremse an den Dachschrägen, Werkbank und Material auf dem Holzboden

Trockenbau im Dachgeschoss in Hamburg-Poppenbüttel: Ständerwerk, Dämmung und Dampfbremse sind eingebaut, die Beplankung folgt. Foto: Nordstern Bauunternehmen

Wie eine neue Wand geplant wird, lesen Sie in unserem Beitrag Trennwand einziehen in Hamburg. Wenn Ruhe zur Nachbarwohnung ein Thema ist, hilft der Ratgeber zum Schallschutz im Trockenbau. Mehr zur Leistung: Trockenbau in Hamburg.

4. Estrich und Putz

Auf den Massivwänden wird verputzt, zum Beispiel mit Gipsputz in Wohnräumen. Im Boden folgt der neue Estrich, sofern der alte nicht bleiben kann. Bei Holzbalkendecken in Altbauten ist Trockenestrich eine gängige Lösung, wenn Nassestrich nicht geeignet ist: Er ist leichter und bringt keine zusätzliche Feuchtigkeit in die Decke. Welcher Aufbau passt, hängt von Decke, Schallschutz und Bodenbelag ab. Nassestrich und Putz brauchen Zeit zum Trocknen. Vor dem Verlegen von Fliesen und Parkett wird die Restfeuchte gemessen.

5. Fliesen

Im Bad wird zuerst abgedichtet, in Duschbereichen besonders sorgfältig nach DIN 18534. Dann folgen Wand- und Bodenfliesen. Fliesen im Bad, in der Küche und im WC gehören bei uns zu den Fliesenarbeiten.

Fertiges Bad unter einer Dachschräge in Hamburg-Poppenbüttel mit Dachfenster, großformatigen hellgrauen Fliesen, Wand-WC mit schwarzer Betätigungsplatte und Duschkabine mit schwarzem Rahmen

Bad unter der Dachschräge mit Dusche und Wand-WC, aus dem Dachgeschossausbau in Hamburg-Poppenbüttel. Foto: Nordstern Bauunternehmen

6. Spachtel- und Malerarbeiten

Jetzt werden Trockenbaufugen und Wandflächen gespachtelt und geschliffen. Wie glatt die Wand werden soll, legt man über die Qualitätsstufe fest: Für Streiflicht oder glatte, matte Farbe braucht es eine höhere Stufe als für eine Raufaser. Danach wird grundiert und gestrichen. Steckdosen und Schalter sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht montiert, die Dosen werden abgedeckt.

Zwei rote Putzdeckel verschließen Unterputzdosen in einer strukturierten Wand

Unterputzdosen mit Putzdeckeln verschlossen, damit beim Spachteln und Streichen nichts hineingerät. Foto: Nordstern Bauunternehmen

Mehr dazu auf unserer Seite zu Putz- und Malerarbeiten.

7. Bodenbeläge

Böden kommen spät, damit sie nicht unter Leitern, Gerüsten und Farbeimern leiden. Parkett, Vinyl oder Laminat werden auf den trockenen Estrich verlegt. Auch nach dem Verlegen gilt: abdecken, bis die letzten Arbeiten erledigt sind.

8. Endmontage

Zum Schluss werden Schalter, Steckdosen und Leuchten montiert, Waschtisch, WC und Armaturen angeschlossen, Innentüren eingehängt und Sockelleisten gesetzt. Danach prüft unser Elektromeister mit seinem Team die Elektroinstallation und dokumentiert die Ergebnisse. Am Ende stehen Feinreinigung und eine gemeinsame Abnahme mit Mängelliste.

Beispiel: Dachgeschoss zur Wohnung ausgebaut in Hamburg-Poppenbüttel

Dieselbe Reihenfolge haben wir bei einem unserer Projekte in Poppenbüttel (Hamburg) angewendet. Dort wurde ein unausgebauter Dachboden zur bewohnbaren Wohnung ausgebaut. Am Anfang stand ein offener Dachstuhl mit Holzboden. Danach folgten Dämmung, Trockenbau mit Ständerwerk und Decken, Elektroinstallation, Sanitär und das Bad, Spachtel- und Malerarbeiten sowie der neue Boden. Das Titelbild ganz oben zeigt das Ergebnis: denselben Dachboden als hellen Wohnraum.

Unausgebauter Dachboden in Hamburg-Poppenbüttel mit offenem Dachstuhl, Holzdielen, Holzleiter und einer alten Holztür

Vorher: der unausgebaute Dachboden in Hamburg-Poppenbüttel mit offenem Dachstuhl. Nach dem Ausbau ist daraus der Wohnraum aus dem Titelbild geworden. Foto: Bestandsfoto vor dem Ausbau

Fertiges Zimmer unter der Dachschräge in Hamburg-Poppenbüttel mit Dachfenster, Einbauspots, schwarzen Schaltern und Steckdosen, Wasseranschluss an der Wand und hellem Boden in Holzoptik

Nachher: ein weiteres fertiges Zimmer im selben Dachgeschoss mit Dachfenster, Einbauspots und neuem Boden. Foto: Nordstern Bauunternehmen

Weitere Fotos und alle Arbeiten an diesem Dachgeschoss, von Wasser, Abwasser und Heizung über die neue Elektroinstallation mit eigener Unterverteilung bis zu Bad und Gäste-WC, zeigen wir auf der Projektseite Dachgeschossausbau in Hamburg-Poppenbüttel.

Kernsanierung in Hamburg: Was Sie vorher klären sollten

Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung

In einer Eigentumswohnung dürfen Sie Ihr Sondereigentum grundsätzlich selbst sanieren. Nicht dazu gehören nach § 5 Abs. 2 WEG die Teile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes nötig sind, und die gemeinsamen Anlagen. Das sind zum Beispiel tragende Wände, Steigleitungen und häufig auch die Fenster. Was im Einzelfall dazugehört, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Fragen Sie im Zweifel bei der Hausverwaltung nach. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum brauchen nach § 20 WEG einen Beschluss der Eigentümer. Sprechen Sie deshalb früh mit der Hausverwaltung und bringen Sie Ihr Vorhaben rechtzeitig in die Eigentümerversammlung. Viele Hausordnungen regeln außerdem Ruhezeiten, die Nutzung des Aufzugs und die Anmeldung von Bauarbeiten.

Hamburgische Bauordnung und Statik

Nichttragende Wände dürfen nach der Hamburgischen Bauordnung verfahrensfrei geändert werden. Bei tragenden oder aussteifenden Wänden gilt das nur innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. Im typischen Hamburger Mehrfamilienhaus ist ein Durchbruch in einer tragenden oder aussteifenden Wand deshalb in der Regel nicht verfahrensfrei (§ 61 HBauO). Dann braucht es einen Tragwerksplaner (Statiker) und je nach Fall ein Verfahren bei der Bauaufsicht. Auch bei verfahrensfreien Arbeiten müssen Brandschutz und Schallschutz eingehalten werden. Bei Behördenwegen unterstützen wir im Rahmen von Baugenehmigung und Behördenverfahren.

Denkmalschutz

Viele Hamburger Altbauten stehen unter Denkmalschutz. Ob Ihr Haus dazugehört, zeigt die Denkmalliste Hamburg. Ein Denkmal darf nach § 9 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes ohne Genehmigung nicht verändert werden. Das betrifft auch das Innere, zum Beispiel Stuck, alte Türen oder Dielen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Lärmzeiten und Baustellenlogistik

In Wohngebieten sind laute Arbeiten mit Geräten nach dem Hamburgischen Lärmschutzgesetz werktags zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten. Eine Mittagsruhe steht nicht im Gesetz, aber oft in der Hausordnung.

Bei der Logistik zählt in Hamburg jeder Meter: Wo steht der Container, wo darf ein Transporter halten, wie kommt das Material in den vierten Stock ohne Aufzug? Soll der Container oder die Baustelleneinrichtung auf öffentlichem Grund stehen, etwa auf Gehweg oder Parkstreifen, braucht es vorab eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Bezirksamts nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz. Ein vorübergehendes Haltverbot ordnet die Straßenverkehrsbehörde beim örtlichen Polizeikommissariat an. Für Container und Baustelleneinrichtungen muss ihr die Sondernutzungserlaubnis dabei bereits vorliegen. Planen Sie dafür einige Wochen Vorlauf ein. Treppenhaus und Aufzug werden geschützt, die Nachbarn vorab informiert. Das spart Ärger.

Kernsanierung: Kosten pro qm und wovon sie abhängen

Viele suchen nach einem festen Preis für die Kernsanierung pro qm. Im Internet kursieren dazu Zahlen mit großer Spanne. Solche Werte stammen meist aus Durchschnittsberechnungen und sagen wenig über Ihre Wohnung. Wir nennen hier bewusst keine Quadratmeterpreise. Diese Faktoren treiben die Kosten:

  • Zustand des Bestands: Feuchte, Schadstoffe oder marode Decken machen Zusatzarbeiten nötig

  • Umfang der Elektrik: komplette Neuinstallation mit Unterverteilung oder nur Teilerneuerung

  • Bad und Küche: Anzahl der Anschlüsse, Fliesenfläche, Ausstattung

  • Grundriss: neue Wände, versetzte Türen, Wanddurchbrüche mit Statik

  • Heizung: Heizkörper tauschen oder neues System

  • Oberflächen und Böden: Qualitätsstufe der Wände, Art des Bodenbelags

  • Baustellenlogistik: Etage, Aufzug, Container, Halteverbotszone

  • Planung und Genehmigungen: Statiker, Denkmalschutz, Energieberatung

Ein belastbarer Preis entsteht aus einem Leistungsverzeichnis nach der Besichtigung. Vergleichen Sie Angebote nur, wenn sie dieselben Leistungen enthalten.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Wer in der selbst genutzten Wohnung Handwerker beauftragt, kann nach § 35a Abs. 3 EStG 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung. Für vermietete Wohnungen gilt das nicht, dort sind die Kosten in der Regel Werbungskosten. Ob Arbeiten vor dem Einzug begünstigt sind, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Die Bundesregierung plant ab 2027 eine Kürzung auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro. Das ist bisher nur ein Gesetzentwurf: Anfang Oktober 2026 stand die erste Beratung im Bundestag an, beschlossen ist die Kürzung nicht, und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Checkliste: Wohnung renovieren vor dem Einzug

  • Teilungserklärung und Hausordnung lesen, Hausverwaltung informieren

  • Baujahr und bekannte Schadstoffe an die Baufirma weitergeben

  • Klären, ob tragende Wände betroffen sind, und gegebenenfalls Statiker beauftragen

  • Denkmalliste prüfen

  • Steckdosen, Licht und Netzwerk pro Raum planen, bevor die Rohinstallation beginnt

  • Bad und Küche mit allen Anschlüssen festlegen

  • Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren vorsehen (§ 48 Abs. 5 HBauO)

  • Puffer für Überraschungen nach dem Rückbau einplanen

  • Einzugstermin erst nach Abnahme und Endreinigung festlegen

  • Rechnungen für den Steuerbonus aufbewahren und per Überweisung zahlen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Kernsanierung einer Wohnung?

Das hängt von Größe, Zustand und Umfang ab. Rückbau und Rohinstallation gehen meist zügig, Trocknungszeiten von Estrich und Putz, Lieferzeiten und Genehmigungen bestimmen das Tempo. Einen realistischen Zeitplan erstellen wir nach der Besichtigung.

Kann ich während der Kernsanierung in der Wohnung wohnen?

In der Regel nicht. Die Wohnung ist zeitweise ohne Strom, Wasser und Bad, dazu kommen Staub und Lärm. Planen Sie eine Zwischenlösung ein.

Brauche ich für eine Kernsanierung eine Baugenehmigung?

Für viele Arbeiten im Inneren nicht. Sobald tragende Wände geändert werden, ein Denkmal betroffen ist oder sich die Nutzung ändert, kann eine Genehmigung nötig sein. In Eigentumswohnungen braucht es für Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum außerdem einen Beschluss der Eigentümer.

In welcher Reihenfolge laufen die Gewerke?

Entkernung, Rohinstallation von Elektro, Sanitär und Heizung, Trockenbau, Estrich und Putz, Fliesen, Spachtel- und Malerarbeiten, Bodenbeläge und zum Schluss die Endmontage.

Was kostet eine Kernsanierung pro Quadratmeter?

Eine seriöse Zahl gibt es erst nach der Besichtigung. Zustand, Technik, Bad, Grundriss und Ausstattung verändern den Preis stark. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot auf Basis eines Leistungsverzeichnisses.

Fazit

Eine Kernsanierung gelingt, wenn die Reihenfolge stimmt und die Vorarbeit gemacht ist: Bestand prüfen, Eigentümergemeinschaft und Statik klären, Technik vollständig planen. Dann greifen die Gewerke ineinander, und niemand muss eine fertige Wand wieder öffnen. Wenn Sie in Hamburg eine Firma für die Kernsanierung suchen, sprechen Sie uns an.

Sie planen eine Kernsanierung Ihrer Wohnung? Wir koordinieren Rückbau, Trockenbau, Elektro, Sanitär und Heizung, Putz, Fliesen und Malerarbeiten in Hamburg und Umgebung. Fordern Sie ein Angebot an:

Mehr zur Leistung: Sanierung in Hamburg.

Über den Autor

Dr. Navid Naeimi ist Geschäftsführer der Nordstern Bauunternehmen Hamburg GmbH, Winterhuder Weg 29 (7. OG), 22085 Hamburg.

Quellen

  1. Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 5, § 13, § 19 und § 20. Gesetzestext WEG (abgerufen am 06.10.2026)

  2. Einkommensteuergesetz (EStG), § 35a. § 35a EStG im Wortlaut (abgerufen am 07.10.2026)

  3. Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Regierungsentwurf (PDF) (abgerufen am 07.10.2026). Parlamentarischer Stand: Deutscher Bundestag, hib 757/2026 vom 30.09.2026, Gesetzentwurf Drucksache 21/8235, Kurzmeldung des Bundestags (Stand 07.10.2026: Gesetzentwurf, nicht beschlossen)

  4. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13. § 13 NAV im Wortlaut (abgerufen am 06.10.2026)

  5. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 5a. § 5a GefStoffV im Wortlaut (abgerufen am 06.10.2026)

  6. Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, nichtamtliche Lesefassung (Stand 25.09.2025), § 48 Abs. 5, § 61 mit Anlage. Lesefassung der HBauO (PDF) (abgerufen am 06.10.2026)

  7. Freie und Hansestadt Hamburg: Denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Antragsseite der Stadt Hamburg (abgerufen am 06.10.2026)

  8. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg: Lärm in der Nachbarschaft. Informationsseite der Umweltbehörde (abgerufen am 06.10.2026)

  9. GEG-/GModG-Portal des Bundes: Gebäudemodernisierungsgesetz, neue Regelungen. Übersicht der neuen Regelungen (Stand 07.10.2026)

  10. DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“, Normenreihe Teil 1 bis 6, Ausgabe 2025-10. DIN Media, Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze; Überblick zur Normenreihe bei DIN (abgerufen am 07.10.2026)

  11. Freie und Hansestadt Hamburg: Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen (§ 19 Hamburgisches Wegegesetz). Antragsseite der Stadt Hamburg und Merkblatt Sondernutzung (PDF) (abgerufen am 07.10.2026)

  12. Polizei Hamburg: Haltverbotszone einrichten (Straßenverkehrsbehörden in den Polizeikommissariaten). Informationsseite der Polizei Hamburg (abgerufen am 07.10.2026)

Dieser Beitrag wurde mit digitaler Unterstützung erstellt und von Dr. Navid Naeimi inhaltlich geprüft und freigegeben. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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