Von Dr. Navid Naeimi, Geschäftsführer der Nordstern Bauunternehmen Hamburg GmbH

Prüfung einer Unterverteilung mit dem Spannungsprüfer bei der Erneuerung der Elektrik in einem Gewerbeobjekt in Norderstedt. Foto: Nordstern Bauunternehmen
Kurzantwort: Die Elektrik im Altbau zu erneuern lohnt sich, wenn Leitungen ohne Schutzleiter, alte Schraubsicherungen, fehlende FI-Schutzschalter oder zu wenige Stromkreise vorhanden sind. Eine allgemeine Pflicht zur Nachrüstung gibt es nicht. Sobald Sie die Anlage aber umbauen oder erweitern, gelten für die geänderten Teile die heutigen Regeln. Wie aufwendig die Erneuerung wird, hängt von Bausubstanz, Umfang und davon ab, ob Sie während der Arbeiten in der Wohnung wohnen.
Das Wichtigste in Kürze
Warnzeichen sind zweiadrige Leitungen ohne grün-gelben Schutzleiter, Schraubsicherungen, kein FI-Schutzschalter und häufig auslösende Sicherungen.
Bestandsschutz gilt nur, solange nichts verändert wird. Für neue oder geänderte Stromkreise in Wohnungen fordert DIN VDE 0100-410 einen FI-Schutz mit 30 mA.
Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. In Hamburg führt Hamburger Energienetze dieses Verzeichnis.
Erneuern lässt sich die Elektrik komplett oder Raum für Raum, auch in einer bewohnten Wohnung, wenn die Etappen sauber geplant sind.
Die Kosten hängen vor allem von Umfang, Verlegeart, Unterverteilung und den Folgearbeiten an Putz und Farbe ab, nicht von einem Quadratmeterpreis aus dem Internet.
In vielen Hamburger Altbauwohnungen sieht man der Elektrik ihr Alter nicht an. Die Schalter sind vielleicht schon einmal getauscht worden, aber hinter dem Putz liegen noch die Leitungen aus der Bauzeit. Erst wenn ein Umbau ansteht, eine Wohnung gekauft wird oder die Sicherung beim Wasserkochen rausfliegt, stellt sich die Frage: Reicht das noch? In diesem Ratgeber erkläre ich, woran Sie veraltete Elektrik erkennen, was Pflicht ist und wie eine Erneuerung bei uns abläuft. Wenn ohnehin die ganze Wohnung saniert wird, lesen Sie ergänzend unseren Ratgeber Wohnung kernsanieren in Hamburg.
Woran erkennen Sie, dass die Elektrik im Altbau erneuert werden sollte?
Die Elektrik sollte erneuert werden, wenn die Anlage nicht mehr sicher schützt oder für den heutigen Bedarf nicht ausreicht. Das zeigt sich meist an einigen typischen Anzeichen:
Zweiadrige Leitungen: Es fehlt der grün-gelbe Schutzleiter, oft erkennbar an Steckdosen ohne Schutzkontakt. Ob in den Dosen eine sogenannte klassische Nullung steckt, stellt eine Elektrofachkraft beim Öffnen fest.
Alte Sicherungen: Im Sicherungskasten sitzen Schraubsicherungen statt Leitungsschutzschaltern, und es gibt keinen FI-Schutzschalter (Fehlerstrom-Schutzschalter, auch RCD genannt).
Zu wenige Stromkreise: Die ganze Wohnung hängt an wenigen Sicherungen. Wasserkocher und Waschmaschine gleichzeitig reichen, damit etwas auslöst.
Mehrfachsteckdosen als Dauerlösung: Es gibt zu wenige Steckdosen, vor allem in Küche, Arbeitszimmer und Bad.
Spuren von Überlastung: Warme oder verfärbte Steckdosen, Knistern oder Schmorgeruch.
Bei warmen Steckdosen, Schmorgeruch oder Funken gilt: Stromkreis abschalten und sofort eine Elektrofachkraft rufen. An der Anlage selbst sollten Sie nichts öffnen oder umklemmen. Fehler an der Elektrik sind lebensgefährlich, und Arbeiten an der Anlage sind ohnehin Fachbetrieben vorbehalten (mehr dazu weiter unten).

Ältere Unterverteilung mit Schraubsicherungen und Leitungsschutzschaltern in einem Gewerbeobjekt in Norderstedt. Foto: Nordstern Bauunternehmen
Muss die Elektrik im Altbau erneuert werden? Bestandsschutz und Pflichten
Eine allgemeine Pflicht, eine alte, unveränderte Elektroanlage auf den heutigen Stand zu bringen, gibt es nicht. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) beschreibt drei Ausnahmen, bei denen die Anlage an die aktuellen Regeln angepasst werden muss: eine Nutzungsänderung, eine technische Änderung an der Anlage oder eine akute Gefahr.
In der Praxis bedeutet das: Wer im Zuge einer Sanierung neue Stromkreise anlegt, Leitungen verlegt oder den Verteiler umbaut, muss diese Teile nach den heute geltenden Normen ausführen lassen. Dazu gehört der zusätzliche Schutz durch Fehlerstrom-Schutzschalter. Nach DIN VDE 0100-410 (Ausgabe 2018-10) brauchen Steckdosenstromkreise bis 32 A, die von Laien genutzt werden, sowie Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen einen FI-Schutz mit höchstens 30 mA Auslösestrom. Für ältere Anlagen, die nicht verändert werden, empfehlen Fachverbände das Nachrüsten trotzdem, weil der FI-Schutz Personen bei einem Fehler schützt.
Für Vermieter und Eigentümer ist außerdem wichtig: Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung vermietet ist.
Komplett erneuern oder in Etappen?
Ob die Elektrik komplett oder schrittweise erneuert wird, hängt vom Zustand der Leitungen und von Ihren Plänen für die Wohnung ab. Diese Varianten kommen in Frage:
FI-Schutz nachrüsten – Typischer Umfang: FI-Schutzschalter oder FI/LS-Schalter im vorhandenen Verteiler. Wann sie passt: Leitungen sind in Ordnung, nur der zusätzliche Schutz fehlt; Eignung prüft die Elektrofachkraft vor Ort
Verteiler erneuern – Typischer Umfang: Neue Unterverteilung mit Leitungsschutz- und FI-Schutzschaltern, Stromkreise neu aufgeteilt. Wann sie passt: Sicherungskasten veraltet, Leitungen überwiegend brauchbar
Raumweise Erneuerung – Typischer Umfang: Neue Leitungen, Dosen und Stromkreise Raum für Raum. Wann sie passt: Wohnung bleibt bewohnt; Küche oder Bad werden ohnehin saniert
Komplette Neuinstallation – Typischer Umfang: Alle Leitungen, Dosen, Verteiler, ggf. Netzwerk und Vorbereitung für spätere Verbraucher. Wann sie passt: Leitungen ohne Schutzleiter, Kernsanierung, Eigentümerwechsel, leere Wohnung
Bei zweiadrigen Leitungen ohne Schutzleiter bringt ein neuer Verteiler allein wenig. Ob ein FI-Schutzschalter an solchen Leitungen sinnvoll nachgerüstet werden kann, muss eine Elektrofachkraft im Einzelfall messen und entscheiden. Oft ist dann die raumweise oder komplette Neuinstallation der ehrlichere Weg.
Sie sind unsicher, was Ihre Wohnung braucht? Wir schauen uns Verteiler, Leitungen und Räume vor Ort an und sagen Ihnen, welche Variante zu Ihrem Bestand passt. Die Erstberatung ist kostenlos: Telefon oder WhatsApp 0157 71415925 oder E-Mail an info@nordstern-bauunternehmen.de. Mehr zu unserem Leistungsumfang finden Sie unter Elektroarbeiten in Hamburg.
Wer darf in Hamburg an der Elektroanlage arbeiten?
Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur der Netzbetreiber oder ein Installationsunternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. So steht es in § 13 Abs. 2 NAV. Ausgenommen sind reine Instandhaltungsarbeiten, aber nicht im Bereich zwischen Hausanschlusssicherung und Zähler.
In Hamburg führt Hamburger Energienetze das Verzeichnis der zugelassenen Elektrofachbetriebe. Eingetragene Betriebe erhalten eine Eintragungsbestätigung und können sich damit ausweisen. Wenn der Zählerschrank erweitert oder erneuert werden muss, ist das Sache des Fachbetriebs, nicht des Netzbetreibers: Der Zählerschrank gehört zu Ihrer Kundenanlage. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach der Eintragungsbestätigung.
Arbeiten am Zählerschrank und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir selbst – über unseren eigenen, im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektromeister.
Wie läuft die Erneuerung ab, auch in der bewohnten Wohnung?
Eine Elektrosanierung läuft in festen Schritten: erst prüfen und planen, dann die Leitungen verlegen, danach schließen, montieren und messen. Bei uns sieht das so aus:
Bestandsaufnahme vor Ort: Wir schauen uns Verteiler, Leitungen, Dosen und die Nutzung der Räume an. Wo nötig, misst die Elektrofachkraft die vorhandene Anlage.
Planung: Wie viele Stromkreise braucht die Wohnung, wo sollen Steckdosen, Schalter, Leuchten und Netzwerkdosen sitzen? Große Verbraucher wie Herd, Backofen, Geschirrspüler oder Waschmaschine werden sinnvollerweise getrennt abgesichert. Wer später Wallbox, Wärmepumpe oder Photovoltaik plant, sollte das jetzt sagen, damit Platz im Verteiler und Leerrohre eingeplant werden.
Schutz und Rückbau: Böden und Möbel werden abgedeckt, alte Leitungen und Dosen ausgebaut oder stillgelegt.
Rohinstallation: Neue Leitungen werden in Schlitzen, Leerrohren, Trockenbau-Vorsatzschalen oder abgehängten Decken verlegt, Dosen gesetzt.
Verteiler: Die neue Unterverteilung wird gesetzt und die Stromkreise werden beschriftet aufgelegt.
Putz, Spachtel, Farbe: Schlitze werden geschlossen, Dosen bis dahin mit Putzdeckeln geschützt. Dafür sind unsere Putz- und Malerarbeiten im selben Zeitplan.
Endmontage: Schalter, Steckdosen und Leuchten werden montiert.
Prüfung und Übergabe: Eine neue oder geänderte Anlage wird vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 geprüft, also besichtigt, erprobt und gemessen. Lassen Sie sich das Prüfprotokoll aushändigen.

Rückbau alter Leitungen in einem Gewerbeobjekt in Norderstedt. Foto: Nordstern Bauunternehmen
In der bewohnten Wohnung arbeiten wir Raum für Raum. Damit Kühlschrank, Licht und Internet weiterlaufen, braucht es eine Übergangsversorgung für die Räume, die gerade nicht dran sind. Staubschutz, feste Arbeitszeiten und eine klare Reihenfolge der Räume sprechen wir vorher mit Ihnen ab. Eine leere Wohnung, etwa zwischen Kauf und Einzug, ist schneller und meist günstiger zu sanieren, weil alle Räume gleichzeitig bearbeitet werden können.
Wo dürfen neue Leitungen verlaufen?
Unsichtbar verlegte Leitungen gehören in festgelegte Installationszonen nach DIN 18015-3, und sie verlaufen in Wänden nur waagerecht oder senkrecht. So weiß später jeder, wo er nicht bohren sollte. Die Vorzugsmaße:
Waagerecht: 15 bis 45 cm unter der Decke, 15 bis 45 cm über dem Fußboden und, etwa in Küchen, 100 bis 130 cm über dem Fußboden.
Senkrecht: 10 bis 30 cm neben Türen, Fenstern und Raumecken.
Vorzugshöhen: Schalter etwa 105 cm, Steckdosen etwa 30 cm über dem fertigen Fußboden.

Installationszonen nach DIN 18015-3 (vereinfacht). Grafik: Nordstern Bauunternehmen
Elektrik erneuern ohne Schlitzen? Ganz ohne Eingriff geht es selten, aber der Aufwand lässt sich verringern. Wo ohnehin Trockenbau geplant ist, etwa eine Vorsatzschale oder eine abgehängte Decke, laufen die Leitungen im Hohlraum. Sockelleisten- oder Aufputzkanäle sind eine Alternative für Räume, in denen kaum Putz aufgemacht werden soll. Das ist eine Frage der Optik und des Budgets, die wir im Termin mit Ihnen klären.

Arbeiten an einem Verteiler in einer geöffneten Wand: neue Verkabelung in einem Gewerbeobjekt in Norderstedt. Foto: Nordstern Bauunternehmen
Bad und Küche: Wo besonders genau geplant werden muss
Im Bad gelten zusätzliche Regeln, weil Wasser und Strom zusammenkommen. Nach DIN VDE 0100-701 gibt es rund um Badewanne und Dusche Schutzbereiche, in denen Steckdosen und Schalter nicht erlaubt sind und Leuchten eine bestimmte Schutzart haben müssen. Der VDE weist außerdem auf den FI-Schutz mit höchstens 30 mA für die Elektroinstallation im Bad hin. Wer das Bad ohnehin saniert, sollte Elektro und Sanitär zusammen planen. Wie das bei einer Badsanierung abläuft, beschreibt unser Ratgeber Badsanierung in Hamburg.
In der Küche entscheidet die Planung, ob später alles gleichzeitig laufen kann. Herd, Backofen, Geschirrspüler und Kühlschrank brauchen passende Anschlüsse, und über der Arbeitsplatte sollten genug Steckdosen sitzen. Wenn eine neue Küche kommt, stimmen wir die Anschlüsse mit dem Küchenplan ab, bevor die Wände geschlossen werden.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten?
Was eine Elektrosanierung im Altbau kostet, lässt sich erst nach der Besichtigung seriös sagen. Pauschalpreise pro Quadratmeter aus dem Internet berücksichtigen weder Ihre Bausubstanz noch den Umfang. Diese Faktoren machen den Unterschied:
Umfang: FI nachrüsten, neuer Verteiler, raumweise oder komplette Neuinstallation
Zahl der Stromkreise und Anschlüsse: Steckdosen, Schalter, Leuchten, Netzwerk, Anschlüsse für Küche und Bad
Verlegeart: Schlitzen im Mauerwerk, Verlegung im Trockenbau oder Aufputzkanal
Bausubstanz: Altbauputz, Mauerwerk, Holzbalkendecken, vorhandene Hohlräume
Verteiler und Zählerschrank: Neue Unterverteilung, eventuell Anpassung des Zählerschranks an die Vorgaben des Netzbetreibers
Folgearbeiten: Putz, Spachteln, Streichen, gegebenenfalls Boden
Bewohnt oder leer: Raumweises Arbeiten mit Übergangsversorgung braucht mehr Zeit als eine leere Wohnung
Vorbereitung für später: Leerrohre und Reserveplätze für Wallbox, Wärmepumpe oder Photovoltaik
Steuer: Wer Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung beauftragt, kann nach § 35a Abs. 3 EStG 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss gilt das nicht. Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sieht vor, den Satz auf 15 Prozent zu senken (Bundesfinanzministerium, 02.09.2026). Beschlossen ist das noch nicht (Stand 19.10.2026). Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.
Förderung: Eine eigene Förderung für die reine Erneuerung der Elektrik gibt es nach unserem Stand nicht. Im Infoblatt der KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (Version 11.0, 09/2026) sind Elektroarbeiten nur dann förderfähig, wenn sie unmittelbar zu einer geförderten Maßnahme gehören, zum Beispiel zur Anlagentechnik einer Wärmepumpe. Keine Förder- oder Steuerberatung; bitte Konditionen vor der Auftragsvergabe beim Fördergeber prüfen.
Angebot vorbereiten: Schicken Sie uns Fotos vom Sicherungskasten und vom Zählerschrank (bitte nichts öffnen) sowie einen Grundriss an info@nordstern-bauunternehmen.de oder per WhatsApp an 0157 71415925. Dann wird der Vor-Ort-Termin kürzer und das Angebot genauer.
Typische Fehler bei der Elektrosanierung
Nur den Verteiler tauschen: Ein neuer Sicherungskasten macht alte Leitungen ohne Schutzleiter nicht sicherer.
Zu knapp planen: Zu wenige Stromkreise und Steckdosen führen wieder zu Mehrfachsteckdosen.
Elektro nach dem Maler: Wer die Gewerke nicht abstimmt, öffnet frisch gestrichene Wände ein zweites Mal.
Leitungen außerhalb der Installationszonen: Das rächt sich beim nächsten Bohrloch.
Kein Prüfprotokoll: Ohne Dokumentation wissen Sie später nicht, was geprüft wurde.
Selbst Hand anlegen: Arbeiten an der Anlage sind Sache eingetragener Fachbetriebe, nicht des Heimwerkers.

Alte Telefonverteilung an einer Kellerwand: Auch Schwachstromleitungen gehören in die Bestandsaufnahme. Gewerbeobjekt in Norderstedt. Foto: Nordstern Bauunternehmen
Checkliste vor dem Angebot
Fotos vom Sicherungskasten und vom Zählerschrank gemacht
Grundriss oder Skizze der Wohnung bereit
Wünsche notiert: Steckdosen, Licht, Netzwerk, Küche, Bad
Spätere Pläne geklärt: Wallbox, Wärmepumpe, Photovoltaik, Smart Home
Entschieden: komplett oder Raum für Raum, bewohnt oder leer
Bei Eigentumswohnungen: Hausverwaltung wegen Steigleitung und Zählerplatz informiert
Im Angebot geprüft: Leistungsumfang, Folgearbeiten (Putz, Maler), Prüfprotokoll, Eintragung im Installateurverzeichnis
Praxisbeispiel: neue Elektroinstallation im Dachgeschoss in Hamburg-Poppenbüttel
Beim Dachgeschossausbau in Hamburg-Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek) war die Elektroinstallation im Dachgeschoss komplett neu. Unser Elektroteam hat unter der Leitung unseres Elektromeisters eine eigene Unterverteilung für die Etage gesetzt und Leitungen, Steckdosen, Schalter und Leuchten neu installiert, einschließlich der Einbauspots in den Decken. Die Stromkreise des Dachgeschosses sind damit in einem eigenen Stromkasten gebündelt. Das Prinzip lässt sich auf Altbauwohnungen übertragen: eine klare Unterverteilung, genug Stromkreise und Leitungen in festen Zonen. Wie der gesamte Ausbau ablief, lesen Sie im Ratgeber Dachgeschossausbau in Hamburg.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, die Elektrik in einer Altbauwohnung zu erneuern? Das hängt von Größe, Umfang und davon ab, ob die Wohnung bewohnt ist. Eine leere Wohnung geht deutlich schneller als eine Sanierung Raum für Raum. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitplan einschließlich Putz- und Malerarbeiten.
Kann ich während der Arbeiten in der Wohnung wohnen bleiben? Ja, wenn raumweise gearbeitet wird und eine Übergangsversorgung eingerichtet ist. Rechnen Sie mit Staub und Lärm in dem Raum, der gerade dran ist, und mit kurzen Abschaltungen.
Brauche ich einen neuen Zählerschrank? Nicht immer. Wird die Anlage umfangreich geändert, kann es nötig werden, den Zählerschrank an die technischen Vorgaben des Netzbetreibers anzupassen. Das prüft ein eingetragener Fachbetrieb, der auch die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt.
Ist ein FI-Schutzschalter im Altbau Pflicht? Für unveränderte Altanlagen gibt es keine allgemeine Nachrüstpflicht. Für neue oder geänderte Stromkreise in Wohnungen ist der FI-Schutz nach DIN VDE 0100-410 dagegen vorgeschrieben. Empfehlenswert ist er in jeder Wohnung.
Was muss ich in einer Eigentumswohnung beachten? Die Leitungen in Ihrer Wohnung sind in der Regel Ihre Sache, Steigleitungen und Zählerplätze betreffen oft die Gemeinschaft. Sprechen Sie vorab mit der Hausverwaltung, bevor am Zählerplatz etwas geändert wird.
Fazit
Die Elektrik im Altbau zu erneuern ist keine Pflicht, solange nichts verändert wird. Sobald aber saniert, umgebaut oder erweitert wird, gelten für die neuen Teile die heutigen Regeln, und dann lohnt es sich, gleich richtig zu planen: genug Stromkreise, FI-Schutz, Leitungen in festen Zonen und ein Verteiler mit Reserve. Ob komplett oder Raum für Raum, entscheidet der Bestand. Bei Nordstern planen und koordinieren wir Elektro, Trockenbau, Putz und Maler in einem Ablauf.
Nächster Schritt: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp an 0157 71415925, oder schicken Sie eine E-Mail an info@nordstern-bauunternehmen.de. Die Erstberatung ist kostenlos. Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Wohnung passt, nicht zu einer Internet-Pauschale. Weitere Leistungen rund um den Altbau finden Sie unter Sanierung und Modernisierung.
Autorbox: Dr. Navid Naeimi, Geschäftsführer der Nordstern Bauunternehmen Hamburg GmbH.
Quellen
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage, gesetze-im-internet.de, Abruf 19.10.2026 – § 13 NAV im Wortlaut
Hamburger Energienetze: Verzeichnis für Elektrofachbetriebe, Abruf 19.10.2026 – Installateurverzeichnis Hamburg
Hamburger Energienetze: FAQs Netzanschluss Strom (Zählerschrank als Kundenanlage), Abruf 19.10.2026 – FAQ Netzanschluss Strom
DKE: Konzept DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10, Abruf 19.10.2026 – DKE-Konzeptpapier zur DIN VDE 0100-410
ZVEI: Überprüfung der Sicherheit von Niederspannungsinstallationen in deutschen Gebäuden (2020), Abruf 19.10.2026 – ZVEI-Publikation zu Bestandsanlagen
BauNetz Wissen: Leitungsverlegung und Installationszonen (DIN 18015-3:2016-09), Abruf 19.10.2026 – Installationszonen nach DIN 18015-3
VDE Verbraucherschutz: Elektrogeräte im Badezimmer (Schutzbereiche, RCD), Abruf 19.10.2026 – VDE zu Elektro im Bad
DIN Media: DIN VDE 0100-701:2025-06 und E DIN VDE 0100-600:2025-12 (Normtitel), Abruf 19.10.2026 – DIN VDE 0100-701
§ 35a EStG, gesetze-im-internet.de, Abruf 19.10.2026 – § 35a EStG im Wortlaut
Bundesfinanzministerium: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (02.09.2026), Abruf 19.10.2026 – BMF-Seite zum Gesetzentwurf
KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren (BEG), Version 11.0 (09/2026), Abruf 19.10.2026 – KfW-Infoblatt BEG
Dieser Beitrag wurde mit digitaler Unterstützung erstellt und von Dr. Navid Naeimi inhaltlich geprüft und freigegeben. Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

